Das benötigen Sie: |
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Bitte halten Sie Ihre Unterlagen zur Anreise bereit!
und falls vorhanden:
Das verleihen wir kostenlos:
Alle Zimmer verfügen über:
An- und Abreise:
An- und Abreisetag werden als ein Tag gerechnet, wenn das Zimmer am Abreisetag bis 9:30 Uhr freigegeben wird. Wir bitten Sie, möglichst bis spätestens 11:00 Uhr anzureisen.
Die Salztal Klinik hat Verträge mit fast allen gesetzlichen Krankenkassen geschlossen. Dies ermöglicht die Abrechnung für stationäre und ambulante Aufenthalte. Wir informieren hier über die Möglichkeiten, bei Fragen kontaktieren Sie uns gern unter : Tel. 06056-7450
Was wird durchgeführt: | |
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Wer ist Kostenträger:
Die Salztal Klinik hat einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V, mit den Krankenkassenverbänden geschlossen. Ebenfalls findet der Versorgungsvertrag nach § 109 SGB V für die Ambulante Heilmittelversorgung gemäß § 124 Absatz 3 SGB V und Absatz 2 Nr. 1 und 2 SGB V Anwendung. Und auch die Abrechnungsberechtigung für besondere Maßnahmen gemäß § 125 Absatz 2 SGB V.
ABRECHNUNG VON BEIHILFE FÜR EINEN STATIONÄREN KLINIKAUFENTHALT
Die Salztal Klinik verfügt über eine Konzession nach § 30 der Gewerbeordnung. Es finden nur Gäste (einschl. notwendiger Begleitpersonen) Aufnahme, die sich einer stationären Behandlung unterziehen wollen. Die erforderlichen Kurmitteleinrichtungen befinden sich in den zur Unterbringung der Patienten bestimmten Gebäuden. Die Salztal Klinik ist nicht mit einem Beherbergungsbetrieb verbunden. Es ist eine Erlaubnis gem. § 1 des Gaststättengesetzes erteilt, nach Absatz 2 Nr. 1 (Verabreichung von Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle – Schankwirtschaft) und 2 (Verabreichung zubereiteter Speisen vor Ort und Stelle – Speisewirtschaft). Aber nicht nach Absatz 1 Nr. 3 – Beherbergung von Gästen (Beherbergungsbetrieb). Alle Hauptmahlzeiten (Frühstück, Mittag- und Abendessen) werden in der Klinik bereitgestellt. Die Salztal Klinik verfügt über keine Dependancen.
ERKLÄRUNG ZUR BEIHILFEFÄHIGKEIT EINES STATIONÄREN KLINIKAUFENTHALTES
Bei der Salztal Klinik handelt es sich um eine Fachklinik für Orthopädie und Rheumatologie,
Hinweis zum Beihilferecht
Die Salztal Klinik ist eine anerkannte private Fachklinik und beihilfefähig (nach § 6 a BVO). Beihilferecht ist Ländersache und so gibt es in jedem der 16 Bundesländer eigene Regelungen und Vorschriften im Beihilferecht. Zudem kommt als wesentlicher Faktor für die Erstattung der eigene, persönliche Bemessungssatz dazu. So ist es uns nur möglich, unsere Preise allgemeingültig zu veröffentlichen und jedem Gast obliegt sodann eine Vorabprüfung mit der eigenen Beihilfestelle. In der Regel liegen einige unserer Preise über, andere aber auch unter den Sätzen der verschiedenen Beihilfestellen. (Preisliste)
Auszug aus Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 30, ausgegeben zu Bonn am 22. Juli 2015
§ 40 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Satz 1 wird vor dem Punkt am Ende eine Semikolon und werden die Wörter “ dies schließt mobile Rehabilitationsleistungen durch wohnortnahe Einrichtungen ein “
eingefügt.
b) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) Satz 2 wird wie folgt gefasst: “ Wählt der Versicherte eine andere zertifizierte Einrichtung, so hat er die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen; dies gilt nicht für solche Mehrkosten, die im Hinblick auf die Beachtung des Wunsch- und Wahlrechts nach § 9 des Neunten Buches angemessen sind.“